2 Antwort an das Amtsgericht
Amtsgericht Weilburg
-Strafgericht-
Mauerstrasse 25
35781 Weilburg
40 Ds - 6 Js 13123/18
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen ihr am 2. Februar 2022 zugestelltes Urteil wegen Verleumdung vom 12. Januar 2022 zum Aktenzeichen 40 Ds – 6 Js 13123/18 im Verfahren wegen Beleidigung lege ich hiermit Widerspruch ein und erhebe Verfahrensbeschwerde, mit folgender Begründung :
Der Vorwurf, ich hätte im Text eines an das Amtsgericht Weilburg in Verfahrensangelegenheiten „Herbeiführung des Todes meiner Mutter Rosemarie Zanger am 5./6.11.2012“ gerichteten Schreibens den ehemaligen Direktor des Amtsgerichtes Weilburg, Herrn Wolfgang Lechner, „beleidigt“ bzw. „verleumdet“, beruht auf einer absichtlichen Verdrehung der Gesamtsituation sowie auf einer absichtlichen Falschinterpretation der von mir schriftlich dem Amtsgericht Weilburg vorgetragenen Beschwerden.
Im Falle einer tatsächlich öffentlich zum Ausdruck gebrachten Beleidigung oder Verleumdung hätte der verbal Angegriffene zuerst persönlich Strafantrag wegen Beleidigung stellen müssen und hätte danach auch im Verfahren beziehungsweise in einer Gerichtsverhandlung zu den von mir erhobenen Vorwurfen persönlich als Zeuge, Nebenkläger oder Kläger Stellung nehmen beziehungsweise sich mit mir auseinandersetzen müssen, was so meiner Intention zur Klärung der von mir vorgetragenen Vorwürfe auch entsprochen hätte.
Beides war aber nicht der Fall. Weder erhob der von mir in einem internen Gerichtsschreiben angegriffene ehemalige Amtsgerichtsdirektor Klage wegen Beleidigung gegen mich – das Verfahren 40 Ds – 6 Js 13123/18 beruht auf einer Strafanzeige des Vize-Direktors des Landgerichtes Limburg – noch wurde der ehemalige Weilburger Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Lechner zu dem Verhandlungstermin am 12.1.2022 geladen, noch war er im Zuschauerraum während der Verhandlung, die ansonsten auch ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und einer Rechtsanwältin stattfand, anwesend.
Ein Strafverfahren unter dem Vorwurf der Beleidigung ohne Beteiligung eines Klägers, auf den dieser Tatvorwurf zutreffen würde und ohne Auseinandersetzung zwischen einem Angeklagten und der angeblich beleidigten Person ist aber unsachlich, unsinnig und eine rechtlich unhaltbare Amts-Konstruktion.
Desweiteren wird mein Vorwurf, der ehemalige Amtsgerichtsdirektor habe „durch seine Verfahrensführung in Familienangelegenheiten zwischen 2002 und 2012 den Tod meiner Mutter und mindestens 1, vermutlich sogar 2 meiner weiteren Familienangehörigen amts-technisch bewirkt und somit zumindestens mitverursacht, aber offensichtlich sogar absichtlich herbeigeführt“ in einem Verfahrenszusammenhang mit dem Vorwurf „gemeinschaftlicher Totschlag oder Mord“ dem Amtsgericht Weilburg seit längerem vorgetragen, wobei sich das Amtsgericht aber seit November 2012 bisher hartnäckig weigert, diesen Tatvorwurf im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsverfahrens aufzuklären, obwohl unter Anderen eigene Mitarbeiter des Amtsgerichtes und sonstige Weilburger Amtspersonen in den Vorgang „Abholung Rosemarie Zanger am 5./6.11.2012 mit nachfolgender tödlicher Kopf-Operation am 15.11.2012“ und dessen amtstechnische Vorbereitung verwickelt sind. Einen solch erheblichen Vorwurf aber im Rahmen eines Beleidigungsverfahrens gegen den einzigen vollständigen Tatzeugen und Kläger abzuwürgen, wäre allerdings ein Versuch der „Rechtsbeugung im Amt“ und somit zumindestens ein Dienstvergehen des Amtsrichter Löw.
Der dabei am Verhandlungstermin am 12.1.2022 von mir wiederholte Vorwurf, Amtsgerichtsdirektor Lechner habe durch seine persönlich motivierte Verfahrensführung gegen mich in den Jahren 2002 und 2012 aus seiner Amtsposition heraus eine unlautere Einmischung in meine Familiensituation betrieben und mich dabei durch einen Set von 4-6 „Verurteilungen“, die alle nur von ihm selbst persönlich konstruiert wurden, meine innerfamiliäre Position absichtlich angegriffen und geschwächt und so den Zusammenbruch der Gesundheitssituation meiner Mutter im November 2012 „auf Termin zum 10. Todestag meines Vaters“ hin absichtlich im Zusammenwirken mit Anderen herbeigeführt, ist wegen seiner Komplexität auch nicht aus dem Stehgreif im Rahmen einer Amtsgerichtsverhandlung nachweisbar und darlegbar und wäre nur im Rahmen einer umfassenderen Beweisaufnahme zu leisten gewesen, was Amtsrichter Löw aber durch seine Verfahrensführung vermied und mir in seiner Urteilsbegründung dann so zum Vorwurf macht, dass er dort argumentiert, ich könne meinen Tatvorwurf gegen Herrn Lechner nicht beweisen.
Gleichzeitig bezieht sich Amtsrichter Löw in seiner Urteilsbegründung aber auf genau ebendiese unlauteren Justizkonstruktionen des Herrn Lechner in Form von mindestens 4 von diesem selbst verfassten und angeblich im Bundeszentralregister eingetragenen, persönlich motivierten Verurteilungen meiner Person und versucht so, den von Herrn Lechner initiierten Versuch des „Rufmordes per Gerichtsakten-Konstruktion“ gegen mich amtstechnisch neu zu aktivieren. Auf meine, während des Verhandlungstermines diesbezüglich gemachten Einwände, geht Amtsrichter Löw allerdings in seiner Urteilbegründung auch nicht ein, nachdem er zuvor auch in der Verhandlung schon vermieden hatte, meine Verteidigungsargumente bezüglich der Rechtswidrigkeit der Lechner´schen Urteile dadurch zu überprüfen, dass er eine genauere Inaugenscheinnahme der einzelnen Verurteilungen vorgenommen hätte. So erwähnt er in der Urteilsbegründung beispielsweise insbesondere nicht meinen Einwand, Herr Lechner habe mich in seinem Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes absichtlich aktentechnisch diskreditiert, indem er eine Walther PPK – Pistole meines Vaters mir zuordnete, obwohl sich die Pistole bis 15.11.2002 in ordentlichem Besitz meines Vaters befand und nach dessen Tod für die Anmeldung der Waffe nach dem damals gültigen Waffengesetz ein Zeitraum von 8 Wochen zur Verfügung stand, also bis Mitte Januar 2003, die Beschlagnahme der Walther PPK-Pistole meines Vaters durch das Amtsgericht Weilburg in meinem Wohnhaus aber schon am 4.12.2002, dem Geburtstag meines Vaters und nur knapp 3 Wochen nach dessen Tod stattfand. Eine Verurteilung meiner Person wegen unerlaubten Waffenbesitzes, weil sich die Pistole meines Vaters kurz nach dessen Tod noch in meinem Wohnhaus befand, war somit sowohl absurd als auch rechtswidrig, da mir legal Zeit bis Mitte Januar zur Verfügung stand, um die Waffe umzumelden oder abzugeben. Als erste seiner Amtshandlungen zu meiner Person konstruierte Herr Lechner so im Jahre 2003 böswillig den Vorwurf gegen mich, ich hätte gegen das Waffengesetz verstossen, und liess diese unlautere Konstruktion im Bundeszentralregister eintragen, um mich auf diesem Wege dort aktentechnisch zu diskreditieren und legte so den Grundstein für sein amtsrichterliches Rufmord-Bauwerk in Aktenform, welches Amtsrichter Löw jetzt ausgegraben hat.
Nicht anders verhält es sich mit einem weiteren Lechner-Urteil aus Februar 2012 zu mir, in welchem der ehemalige Amtsgerichtsdirektor mir angeblich „versuchte gefährliche Körperverletzung“ vorwirft, ohne selbst beweisen zu können, dass ich solches überhaupt auch nur versucht hätte. Diese Verurteilung „wegen Körperverletzung“ wurde mir angehängt und im Bundeszentralregister eingetragen, obwohl tatsächlich überhaupt niemand verletzt worden ist und bildete im Nachgang meiner Beschwerde gegen die Zahlung einen der Amts-Vorläufe, welcher wenige Monate später im Oktober 2012 die Amts-Exekution meiner Mutter im November 2012 einleiteten. Zu überprüfen wäre in diesem Verfahrenszusammenhang das Zusammenwirken von Wolfgang Lechner und der „Zeugin“ Frau Antonie Takaczs während der Gerichtsverhandlung sowie die Einwirkung dieser ehemaligen Mitarbeiterin der Abteiling „Waldheim Weilmünster“ und Nachbarin meiner Mutter auf die spätere Genese der „Erkrankung“ meiner Mutter im Oktober 2012.
Im selben Zuge vermied es Amtsrichter Löw aber auch, auf eine der merkwürdigsten Lechner´schen Verfahrenskonstruktionen einzugehen, die zu Verhandlungsterminen am 11.6.2007 und nochmals im August 2008 geführt hatten und die nach meiner Einschätzung den Zweck hatten, einen meiner Verwandten vom Vorwurf dessen Mitwisserschaft an 4 Banküberfällen in Weilmünster November 1997 - Oktober 2000 und seiner Beteiligung an der Beseitigung einer Zeugin im Februar 2005 im Klinikum Weilmünster reinzuwaschen.
Zweifellos unbestreitbar ist, dass sich Wolfgang Lechner als Amtsrichter am Amtsgericht Weilburg spätestens ab Gfrühjahr 2003 bis mindestens November 2012 auffällig massiv und andauernd in meine persönlichen Angelegenheiten eingemischt hat und durch seine aktentechnischen Konstruktionen und Verurteilungen zur regional mein Persönlichkeitsbild bestimmenden Person wurde. Dabei beeinflusste er meinen familiären und unternehmerischen Aufbau in Weilmünster wiederholt durch Zwangseingriffe und Verfahrensmanipulationen, zuerst persönlich und später auch in Absprache mit den ihm als Amtsgerichtdirektor unterstellten Richtern Mennenga, Burk und Diemer dergestalt, dass meine selbständige, unternehmerische Integration nach Rückübersiedlung aus Kolumbien am 21.6.2002 bis zum Zusammenbruch im November 2012 wiederholt gestört, behindert und unmöglich gemacht wurde. Insbesondere wurde mir dabei die Inanspruchnahme eines Fabrikeigentumsanteiles im Wert von 250.000 Euro verweigert, dessen Nutzung vital für den rationalen Aufbau meines eigenen Unternehmens CID Forschung / CID Institut gewesen wäre.
Konsequenz der amtstechnischen „wirtschaftlichen Kaltstellung“ meines Unternehmensaufbaues war die daraus für mich entstehende wirtschaftliche Abhängigkeit von familiären Hilfszahlungen und der Kontrollverlust über meinen deutsch-kolumbianischen Familienzusammenhang, der in der Folge sukzessive zerbrach und ab 2007 „auseinanderfiel“. Die Verhinderung der erfolgreichen selbständigen Etablierung meines damaligen „Patchwork-Familienkonstruktes“ Zanger-Montoya-Reina in Weilmünster war dabei offensichtlich das vordringliche politische Kalkül nicht nur des Amtsrichters Wolfgang Lechner. Desweiteren bemühte sich Herr Lechner aus politischen Gründen, eine grössere internationale Konfliktlage verfahrenstechnisch auf einen „Streit zwischen 2 Brüdern in Weilmünster“ umzudefinieren, insbesondere um vorherige Verwicklungen deutscher Staatskooperationen mit Kolumbien zu vertuschen, unter den Teppich zu kehren beziehungsweise „zu überspielen“.
Hintergrund bildete dabei meine 1982 begründete Beziehung zur kolumbianischen Mutter meines Kindes und die zuvor bestehenden Verbindungen des Unternehmens meines Vaters in Weilmünster zu Optik-Importeuren in Madrid (IMFER) und Caracas (CONSOLIDADA CIENTIFICA / TECNICA NUCLEAR), welche seit Mitte der 1970iger Jahre durch das juristische Wirken des CDU MdB Dr. Walther Leisler Kiep zu einem grösseren, auf Familienbeziehungen basierenden Kontrakt-Bauwerk zwischen Deutschland und Kolumbien geführt hatten. Diese Staats-Kooperation wurde nicht zuletzt durch ein Attentat gegen meinen kolumbianischen Schwiegervater, den Juristen und Parlamentsabgeordneten a.D. Dr. José Mario Montoya Hernandez, am 8.12.1992 „konfliktiv“, so dass spätestens ab 1999 auf unterschiedlichen Ebenen ein Umbau des zu Grunde liegenden, familiären Beziehungsgeflechtes Zanger-Montoya angestrebt wurde, was zur Niederlassung meiner Gesamtfamilie und des CID Institutes ab 2002 in Weilmünster führte. Aus meiner Sicht bewirkten die unsachgemässen administrativen Einflussnahmen insbesondere des Amtsgerichtes Weilburg auf diese Familienniederlassung insbesondere den Bruch zuvor bestehender Vereinbarungen „mit Madrid“ am 11. März 2004, drei Monate nach dem Weilburger Versuch einer matrimonialen Familienneuorganisation in Weilburg-Guntersau Ende Dezember 2003.
Herr Lechner war mir bis 2003 persönlich unbekannt, muss aber bereits seit den 1990iger Jahren in persönlicher Beziehung zu meiner Mutter Rosemarie Zanger gestanden haben. Diese Bekanntschaft resultierte aus gemeinsamen Aktivitäten im Rahmen der Aufarbeitung der Geschichte des Sanatoriums Weilmünster, der Lateinamerika-Solidaritätsbewegung, der Partei Die Grünen oder Amnesty International. Über ihre Kontakte zu Amtsrichter Wolfgang Lechner bemühte sich meine Mutter zu Zeiten meiner Auslandstätigkeit in Kolumbien möglicherweise um Kontaktaufnahme mit inhaftierten politischen Gefangenen der RAF beziehungsweise um eine Besuchserlaubnis für Birgit Hogefeld. Meine Mutter schätzte dabei Herrn Lechner als „Guten Menschen“ und als „vertrauenswürdig“ ein, was dazu führte, dass ich ihn deswegen insbesondere nach dem Tod meines Vaters im November 2002 und ohne ihn persönlich zu kennen, als eine gewisse regionale Respekts- und Orientierungsperson akzeptierte, insbesondere deswegen, weil ich den Eindruck hatte, dass die amtsrichterliche Politik des Herrn Lechner eine Schutzfunktion für meine Mutter als Zeugin der Bankraubserie Weilmünster darstellte, auch wenn seine Gerichtsurteile mich persönlich schwer benachteiligten. Daher nahm ich Lechner´sche Verurteilungen wiederholt in Kauf und leistete auch Gerichtskosten- und Strafzahlungen „um des lieben Frieden Willens“, weil ich dadurch die Sicherheit und das Leben meiner Mutter als „besonders gefährdeter Person“ geschützt glaubte.
Ich gehe auch davon aus, dass zwischen Wolfgang Lechner und meiner damaligen Lebensgefährtin Myriam Rincon Reina spätestens seit 2002/2003 eine persönliche Bekanntschaft bestand, was ich aus derer Begrüssung im Rahmen einer Gerichtsverhandlung um ein PKW-Kennzeichen aus dem Jahr 2004 ableite. Ebenso vermute ich, dass seit spätestens 2002 Kontakte zwischen Wolfgang Lechner und der Familie des Weilburger SPD Stadtparlamentsabgeordneten Heiko Lehr bestanden haben müssen, die zur direkten Verwandtschaft meiner damaligen Lebensgefährtin Myriam Rincon Reina zählen. Dieser informationelle Zusammenhang des Herrn Lechner sowie dessen Beziehung zu meiner Mutter müssen Hintergrund und Anlass für dessen auffällige und manipulatorische Einmischungen als Amtsrichter in meine persönliche Familiensituation in Weilmünster zwischen 2002 und 2012 gewesen sein. Herr Lechner handelte als Amtsrichter mir gegenüber also in einer politischen, aber auch in einer persönlichen und privaten Motivationslage, seine von ihm verfassten Gerichtsurteile sind deswegen auch privates Herumgemache auf Papier mit Amtsbriefkopf.
Nun ist zwar aus der Gesamtbetrachtung der Verfahrensführung durch Herrn Lechner zwischen 2002 und 2012 nicht direkt ableitbar, dass er durch seine permanente, persönlich motivierte Destabilisierung meiner familiären Position beabsichtigt hätte, meine Mutter zu Tode zu bringen, doch hatte seine Justizpolitik der Schwächung meiner Person als Stütze meiner Mutter natürlich trotzdem auch die Zielrichtung, den Generationswechsel in meinem Haushalt zu beschleunigen. Hätte er meine Mutter und mich als Familienoberhaupt stärken wollen, so hätte er in seinen Gerichtsverfahren meinem jüngeren Bruder Grenzen gesetzt, die diesen gezwungen hätten, die minimalsten Regeln des Respektes einzuhalten. Im Gegenteil stärkte er aber jeweils dessen gewalttäterisches und zerstörerisches Vorgehen gegen mich und mein Haus und somit auch gegen meine Mutter, die in Haushaltsgemeinschaft mit mir zusammenlebte. Somit ist Herrn Lechner in diesem Zusammenhang eine böswillige Intriganz zu unterstellen, wenn er beispielsweise im Jahr 2011 mich wegen Beleidigung und angeblich versuchter Körperverletzung verurteilte, nachdem Mark Zanger im September / Oktober 2009 zusammen mit Jugendlichen Vandalen aus Laubuseschbach den gesamten Hauseingangsgarten vor meinem Wohnhaus verwüstet hatte, ohne diesen initialen Tatbestand als Ursache für meinen verbalen Wutausbruch in seinem Gerichtsverfahren auch nur zu erwähnen.
Mit anderen Worten gesagt, lässt ein Amtsrichter einen intrafamiliären Gewalttäter jahrelang zuschlagen, ohne ihn auch nur einmal zu sanktionieren, so baut er diesen als Henker gegen Zielpersonen, die er als Amtsrichter persönlich nicht zu exekutieren vermag. Genau eine solche Persönlichkeitsstruktur konstruierte und zimmerte der Amtsrichter Wolfgang Lechner im Verlauf 2003-2012 aber aus meinem jüngeren Bruder Mark Zanger, indem er mehrere Angriffe dieser Person auf mich in Tötungsabsicht in 2003, 2004, 2010 und 2011 mit homophiler Brüderideologie schönredete und aktentechnisch wegretuschierte. Dabei muss Wolfgang Lechner auch sowohl mit der Polizeistation Weilburg und dort insbesondere mit Herrn Peter Spitzer, als auch mit der Staatsanwaltschaft Limburg und dort mit Frau Roos-Bitterer jeweils so zusammengewirkt haben, dass Strafverfahren wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag gegen Mark Zanger niemals eingeleitet oder geführt sondern jeweils systematisch eingestellt wurden. Eine Beweisaufnahme zu diesen weitaus wichtigeren und aussagekräftigeren Aspekten zur Justizpolitik des Amtsrichters Lechner in „Familienangelegenheiten Zanger Weilmünster“ vermied Amtsrichter Löw allerdings in diesem Verfahren wegen übler Nachrede, obwohl meinerseits zuvor in der Verfahrenskorrespondenz diese Problematik detailliert zur Sprache gebracht wurde.
Zur Klärung der Frage Punkt 1, ob mein Vorwurf zutrifft, Herr Wolfgang Lechner habe seine Lenkungsfunktion als Direktor des Amtsgerichtes Weilburg und seine berufliche Wirkung als Amtsperson im Nassau-Weilburger Justizapparat so eingesetzt beziehungsweise missbraucht, dass er mittels amtstechnischen Handelns den Konflikt um das Anwesen Zanger Weilmünster so steuerte beziehungswesie schürte, dass es dort zu permanenten Eskalationen kam, die im Verlauf der Jahre 2002-2012 jeweils von Polizei und Justiz bearbeitet wurden, was nach Ablauf eines Jahrzehnts im November 2012 dann zu einer Konfliktdynamik geführt hat, in der „von Amts wegen“ meine Mutter Rosemarie Zanger exekutiert wurde, damit in Weilmünster endlich Ruhe einkehre, ist die detaillierte Untersuchung der betreffenden Verfahrensvorgänge am Amtsgericht Weilburg sowie bei der Polizeistation Weilburg und in der Staatsanwaltschaft Limburg zwischen September 2009 und Frühjahr 2012 notwendig. Einen solchen „Beweis“ kann ich als Privatperson aber nicht führen, da ich einerseits keinen Zugang zu den Aktenbeständen habe, andererseits vermutlich die Sachbearbeiter bereits ausser Dienst sind. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Konsequenz der Lechner´schen Verfahrenspolitik an ihren Auswirkungen in Form von Verletzungen meines Körpers, Sachschäden an meinem PKW, Garten und Wohnhaus, am Verlust meiner gesamten Beziehungswelt durch Todesfälle, an Zerrüttung und Degradation meiner Familie sowie an den Umständen der zu Tode Bringung meiner Mutter im November 2012 absolut klar ablesbar sind. Diese Dokumentationen, soweit sie von mir als Beweis vorzulegen wären, existieren seit Jahren als Internet-Störungsprotokolle in Form von illustrierten Blogs, aufrufbar über die Internetseite http://2017-cid-report-ereignisvorlauf.blogspot.com/. Die Dokumentation ist so umfangreich, dass sie insbesondere auch aus Kostengründen wegen hunderter Farbillustrationen nicht als auf Papier gebrachter Beweisantrag vorgelegt werden kann.
Zur Klärung der Frage Punkt 2, ob Amtsrichter Wolfgang Lechner den von ihm amtstechnisch vorbereiteten Exekutionsvorgang selbst einleitete, steuerte oder sogar daran teilnahm und ob er dabei auf die Weiterverlegung meiner aus meinem Wohnhaus entführten Mutter aus der Neurologie Weilmünster in die Neurochirurgie Frankfurt lenkend Einfluss genommen hatte und ihm somit die führende Rolle bei der gemeinschaftlichen Tötung von Rosemarie Zanger zuzuordnen wäre, sind detaillierte Untersuchungen der in diesem Zusammenhang vom Amtsgericht Weilburg ausgehenden Initiativen notwendig.
Zu Punkt 1 zeige ich an, dass Wolfgang Lechner, nach den „Weilmünsterer Schlachtfest“-Vorgängen um die mehrfache Zerstörung des unter Regie meiner Mutter seit Juli 2007 aufgebauten „Mosaikgartens“ im Eingangsbereich meines Wohnhauses im September/Oktober 2009 und im Juni/Juli 2010, spätestens im Oktober 2010 im Zusammenhang mit meiner Schadensersatzklage als Amtsgerichtsdirektor auf die zuständige Amtsrichterin dergestalt Einfluss nahm, dass mein komplexer Klagetext in 3 Teilklagen zerstückelt wurde, die dann unterschiedlichen Bearbeitern zugeordnet und in ihrer weiteren Behandlung insbesondere durch Amtsrichter Burk bis Mitte Juni 2011 „ausgeführt“ wurden. Gleichzeitig erhob Wolfgang Lechner Anklage gegen mich wegen „Beleidigung“ um so die Verfahrensdynamik gegen den offensichtlich rechtswidrigen Vorgang der Mosaikgarten-Zerstörung zum Erliegen zu bringen beziehungsweise in ihr Gegenteil zu verdrehen. Unter Regie von Wolfgang Lechner wurde so aus meiner berechtigten Schadensersatzforderung über rund 20.000 Euro eine Forderung der Justizkasse wegen Beleidigung und ähnlich absurden Unterstellungen. Parallel diente das Hauseingangsgarten-Schlachtfest vom 29.6.-9.7.2010 im weiteren innerfamiliären Konflikt zur Verhinderung der ordentlichen Rückkehr meiner Tochter nach ihrem Schulabschluss in Medellin nach Hause nach Weilmünster. Im Rahmen dieser Ereignisse kam es bereits am 1./2. Juli 2010 zu einem SEK-Einsatz und dann zu einem Attentat auf meine Mutter durch eine abstürzende Deckenklappe.
Aus der Lechner´schen Verfahrensführung ist also klar ablesbar, wen er baute und wen er versuchte auszuschalten, auch wenn ihm Letzteres in aller Konsequenz nicht vollständig gelang. Entscheidend ist, dass das Amtsgericht Weilburg unter seiner Regie einem Personenkreis um meinen jüngeren Bruder als notorischem Gewalttäter herum permanent juristische Rückendeckung gewährte, während es die Position von mir und meiner Mutter schwächte, obwohl sich meine Mutter wegen ihrer Funktion als informationeller Kommunikatorin der Kriminalpolizei im Zusammenhang mit 4 Banküberfällen zwischen 1997 und Oktober 2000 und anderer Fälle in Weilmünster in akuter Lebensgefahr befand. Vom Amtsgericht war meinerseits zu erwarten, dass es zum Schutz meiner familiären Situation den Aufbau meines Unternehmens CID Institut zumindestens insofern stärkte, dass es gewaltsame Zerstörungen beispielsweise meines Wohnhauses, Gartens und PKW verhindern und tätliche Angriffe gegen meine Person insofern abwehren würde, dass es den seit 2003 regelmässig auftretenden Gewalttäter Mark Zanger in seine Schranken verweisen würde. Aber genau das Gegenteil war der Fall, so dass sich die Frage stellt, was Amtsgericht, Polizei und Staatsanwaltschaft Limburg langjährig anstrebten, als sie meinen jüngeren Bruder mit seinen Gewaltakten zwischen Oktober 1997 und Februar 2011 gewähren liessen. Meinerseits ist also der Vorwurf gegen Herrn Lechner schon wegen dieser, von ihm gestalteten Grundsituation, absolut berechtigt.
Zu Punkt 2 ist festzustellen, dass der Gesamtvorgang „Abholung und nachfolgende Krankenhausbehandlung meiner Mutter Rosemarie Zanger zwischen dem 5.11. und 12.12.2012“ als geplante, amtstechnische Exekution verstanden wird, nicht aber als vollkommen unerwarteter, zufälliger Ausbruch des Wahnsinns einer am Abend des 5. November 2012 zufällig vor meinem Wohnhaus zusammengekommenen Personengruppe. Insbesondere war schon alleine die Initiation der psychosomatischen Erkrankung meiner Mutter Ende Oktober 2012 eine direkte Konsequenz der regional gegen sie organisierten Verdrängungsdynamik, welche sie als hochsensible Frau natürlich intuitiv spürte und was dazu führte, dass sie sich selbst in eine Art „Neugeborenen-Zustand“ zurückversetzte, um so die Belastung der von ihr bis dahin getragenen Verantwortungen an Andere delegieren zu können. Medizinisch bezeichnet man eine solchen psychosomatischen Erkrankungszustand als „Regression“. Diesen durchaus reversiblen Zustand einer psychosomatischen Erkrankung meiner Mutter heilen zu können, sah ich mich bis Montag 5.11.2012 auch gewachsen, was in meiner schriftlichen Übernahme der Verantwortung für die weitere Pflege meiner Mutter zu Hause gegenüber Frau Dr. Avlen Georges vom Nachmittag des 5.11. zum Ausdruck kommt.
Hätte sich der Gesundheitszustand meiner Mutter nach dem Hausbesuch von Frau Dr. Georges und Frau Silke Rühberg-Wern am 5.11.2012 verschlechtert, so hätte ich selbständig um ärztliche Hilfe gebeten und die Aufnahme meiner Mutter auf einer Station des Klinikums Weilmünster zur Behandlung psychosomatischer Leiden eingeleitet. Dazu hatte mir Frau Dr. Georges einen vorbereiteten Krankentransportschein überlassen. Nach dem Artztbesuch verbesserte sich aber der Zustand der Erkrankten, so dass sie Aufstehen und am Esstisch ihr Mittagessen zu sich nehmen konnte. Im weiteren Verlauf des frühen Abends war sie sogar in der Lage, sich mit meiner Unterstützung ins Wohnzimmer zu begeben und dort Kaffee zu trinken, Kuchen zu essen und die ZDF Heute-Sendung um 19 Uhr zu verfolgen.
Parallel zu diesem Heilungsfortschritt muss am 5.11.2012 aber Anderenorts die Entscheidung getroffen worden sein, meine Leitung des Genesungsvorganges meiner Mutter zu brechen und sie von zu Hause, wo sie offensichtlich geschützt wurde, in ein Krankenhaus zu überführen.
Eine solche Entscheidung bedarf wegen der dazu notwendigen Amtshandlungen zumindestens die Initiative einer Ärztin, also der Frau Dr. Avlen Georges, oder, bei Eingriffen, die von privater familiärer Seite aus initiiert werden, der Polizei. Dazu wäre die Erstattung einer Anzeige bei der Polizeistation Weilburg durch Mark Zanger oder Frau Silke Rühberg-Wern notwendig gewesen, was in der Folge zu den Amtshandlungen von POK Graf und POK Behringer geführt haben könnte. Diese Polizeibeamten müssten sich dann an das Amtsgericht Weilburg gewandt haben, um dort einen Eilentscheidung zu erwirken, welche die zwangsweise Abholung meiner Mutter Rosemarie Zanger von zu Hause gedeckt hätte. Aufzuklären bleibt also, ob der damalige Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Lechner von der Polizeistation Weilburg aus in diesem Zusammenhang angesprochen worden war, inwiefern er dabei tätig wurde und ob er während des nachfolgenden nächtlichen Einsatzes persönlich anwesend war, was ich hier vermutend unterstelle, da eine männliche Person, die am 6.11.2012 um ca. 2 Uhr morgens in dem Rettungswagen stand, der mich anschliessend ins Sanatorium Weilmünster abtransportierte, von mir als Wolfgang Lechner erkannt worden ist, wobei allerdings wegen der mir über den Kopf gelegten Abdeckung meinerseits nicht 100%ige Sicherheit bezüglich dieser Beobachtung besteht. Eine Detailanalyse der HR-Hessenschau- & Maintower-Videoaufzeichnung vom 6.11.2012, welche die Szene meiner Verbringung in den Rettungswagen festgehalten hat, könnte dazu möglicherweise Aufschluss bringen. Ich füge das Szenenfoto als Beweisanhang an :
Art und Ablauf des nächtlichen Polizeieinsatzes zur Abholung meiner Mutter entsprachen nicht dem normalen Vorgehen der Polizei bei einer behördlich veranlassten Einweisung einer 77-jährigen Rentnerin in eine Klinik. Zum Einen wurde rechtswidrig nach Mitternacht agiert und gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung zu Nachtstunden verstossen. Andererseits wurde die Nassauer Strasse stundenlang für den Durchgangsverkehr gesperrt und ein Fernsehteam des Hessischen Rundfunkes Studio Limburg sowie mehrere Pressefotografen an mein Wohnhaus herangeführt, eine Massnahme, die ohne vorherige Organisation, Planung und Koordination eines Amtsrichters im Rechtsstaat Deutschland nicht vorstellbar ist. Von den Weilburger Polizeibeamten Graf und Behringer am 5.11.2012 verfasste Amtsschreiben an die Gemeindeverwaltung Weilmünster und die Vitos-Klinik konstruierten die geplante Abholung von Rosemarie Zanger als ein polizeitechnisches Sicherheits-Risiko, bei dem sie vorab „zu erwartende Kurzschlusshandlungen“ prognostizierten und somit ein Terrorszenario-Phantasiegemälde an die Wand malten, mit welchem sie den Einsatz einer mit Maschinenpistolen bewaffneten SEK-Sondereinheit vorbereiteten. Um eine 77-jährige Rentnerin ins Krankenhaus zu fahren ? Die geisteskranken Terror-Amtsgemälde des POK Graf können nicht am 5.11.2012 abends spontan in dessen Kopf entstanden sein sondern müssen Teil einer Polizei-Psychose sein, eine Psychose aus Phantasie-Bedrohungsbildern die zuvor seit längerem in den Köpfen der Weilburger Polizeibeamten gezüchtet worden waren. Wer aber ist im Amtsrahmen zuständig für die Beschreibung und Charakterisierung von Bürgern für Polizeizwecke ? Die Amtsrichter. Und wer ausser Amtsrichter Lechner könnte solche Phantasiebilder in den Köpfen der Weilburger Polizei gezüchtet haben, zum Beispiel durch seinen Bundeszentralregistereintrag, mittels dem er in Form eines üblen Taschenspielertricks mir die Walther PPK meines Vaters zuordnete und mich so auf faule Art und Weise als „Gefährder“ und „Waffenträger“ im polizeilichen Informationssystem karikierte und stigmatisierte ?
Wer aber hätte in Deutschland, in Hessen, in Weilburg und Weilmünster einen vollkommen unbegründeten, widersinnigen und selbstinszenierten SEK-Einsatz zur Abholung einer 77-jährigen Patientin einleiten können, wenn nicht der Weilburger Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Lechner ? Der von Wolfgang Lechner dafür verfahrenstechnisch vorgebaute Mark Zanger ?
Dass der Amtsrichter Wolfgang Lechner, der zwischen 2002 und 2012 praktisch alle Verfahren zum Thema „Zanger – Montoya – Reina – Weilmünster“ an sich gezogen hatte oder doch zumindestens als Amtsgerichtsdirektor in Weilburg massgeblich beeinflusst hatte, auch auf Planung und Ablauf des Exekutionsereignisses Rosemarie Zanger im November 2012 Einfluss genommen hatte, ist eigentlich unumgänglich. Wegen seiner Rolle im Justizapparat und als Bindeglied zur Behandlung meiner familiären Niederlassung auf der politischen Ebene kommt meines Wissens nach ausser Wolfgang Lechner keine andere Persönlichkeit in Weilburg als Kopf der Abhol- und Transportaktion in Frage.
Diese Patientinnenabholung entspricht allerdings aus medizinischer Betrachtung dem Gipfel der Verantwortungslosigkeit, insbesondere in Bezug auf das mitternächtliche Vorgehen, die am Haus erzeugten Sachschäden, die Unwissenheit über den tatsächlichen Gesundheitszustand bei den vorgehenden Rettungsärzten, die mittels „Fingertrick“ der Patientin von Vorneherein eine „Gehirnblutung“ diagnostizierten, dem Abtransport der angeblich Schwerkranken mittels Rolltrage über Feldwege und Ortsstrassen hinweg zu einem, an einem vorgeplanten Ort vor Frau Rühberg-Werns Küchenfenster wartenden Rettungswagen, sowie in Bezug auf die Weiterverlegung meiner Mutter am 6.11.2012 in die Neurochirurgie Frankfurt, welche für die vorausgeplante Exekution mittels Kopfoperation steht. Hätte Herr Lechner an diesem Vorgang teilgenommen, so wäre ihm schon alleine deswegen der Vorwurf zu machen, er sei der Mörder von Rosemarie Zanger. Da er allerdings in einem umfangreichen Helferzusammenhang agierte, der die personelle Zuordnung einer konkreten Täterschaft für die letzendliche zu Tode Bringung der abgeholten Patientin durch Kopf-OP unmöglich macht, ist ihm zumindestens vorzuwerfen, der oder einer der Köpfe der Exekution gewesen zu sein.
Wolfgang Lechner muss als Amtsrichter, der zu forensisch-medizinischen Themen an VITOS-Einrichtungen als Dozent auftrat, Überblick über die Funktion bestimmter Krankenhausabteilungen und bestimmter Behandlungstechniken gehabt haben. Als Jurist, der sich mit Nassauer Regionalhistorie und Geschichte der Justiz beschäftigt hatte, müssen ihm sowohl die medizinischen Techniken des „Aderlasses“ als auch der „Trepanation“ bekannt gewesen sein, also medizinischer Eingriffe in den menschlichen Körper zum Zwecke der Beendigung des Lebens, die im Gegensatz zum Einsatz von Zyankali, Messerklingen und Schusswaffen nicht von der Justiz verfolgt, geahndet, sanktioniert oder behindert werden. Somit war ihm, neben einigen anderen, an der Abholung von Rosemarie Zanger Beteiligten, auch zuvor die Funktion der Neurochirurgie Frankfurt Niederrad als fakultativer, getarnter Exekutionsstätte bekannt, insbesondere weil die Justiz Hessen Wert darauf legt, dass es heutzutage weder Todesurteile noch lebensbeendende Zwangsvollstreckungen beziehungsweise Hinrichtungen mehr gäbe, was wohl die Notwendigkeit der Existenz getarnter Hinrichtungsstätten begründet, die bedauerlicherweise fast alle im sogenannten „Gesundheitswesen“ angesiedelt sind.
Meine Mutter wurde dort, in der Neurochirurgie Frankfurt Niederrad (Komturstrasse), zwischen dem 6.11. und 22.11.2012 operativ getötet. Medizinisch getötet und zwar mittels einer Technologie, bei der sie zuerst „künstlich komatisiert“ wurde, um anschliessend schrittweise operative Eingriffe in ihrem Kopf durchzuführen und um so die Gehirnblutungs-Symptomatik zu erzeugen, welche der initale Diagnose-Vorwand für ihre Abholung von zu Hause und ihre zwangsweise Krankenhausbehandlung gewesen war.
Hätte meine Mutter am 5.11.2012 frühabends an einem Bruch der Kopfschlagader gelitten, der zu einem faustgrossen Blutgerinnsel in ihrem Schädelinneren geführt hätte, so wäre sie bei ihrem Eintreffen in der Neurochirurgie Frankfurt am 6.11.2012 um 7:30 morgens bereits tot gewesen. Allerdings war die Gehirnblutungs-Diagnose ein Phantasiekonstrukt der beteiligten Ärzte, das insbesondere deswegen oft angewandt wird, weil es erstens nicht ohne Hilfe der sehr manipulierbaren Computertechnologie sichtbar nachweisbar ist und weil es zweitens den Vorwand für operative Eingriffe in den Kopf liefert, was insbesondere bei Patienten, die von ihrem Umfeld beerbt werden sollen, eine heute allgemein akzeptiert „Lösung“ darstellt. Dazu werden zuerst spielerisch Schläuche in die Kopfhaut implantiert, die sogenannte Kopfhaut-Drainage, mittels derer Angehörigen vorgegaukelt wird, aus dem Kopf der Patientin fliesse Blut in Folge eines „Schlaganfalles“, man könne sie aber vielleicht noch retten, wenn man in den Schädel eingreifen würde. Nach somit vom Patientenbetreuer erhaltener Zustimmung zu einer Kopfoperation hat der operierende Neurochirurg dann insofern freie Hand bei der Anwendung seiner ärztlichen Kunst, dass ihm beim zum erwartenden späteren Tod der im Schädel operierten Patientin keine Verantwortung mehr trifft und er so nicht einem juristischen Schuldvorwurf wegen Fehlern beim operativen Eingriff ausgesetzt wäre. Während der Kopf OP kann dann relativ unbemerkt ein Blutgefäss angestochen werden, wodurch bei einer späteren Obduktion die Diagnose Gehirnblutung bestätigt würde, ohne dass der Neurochirurg in Verdacht geriete, die Blutgefässverletzung selbst erzeugt zu haben.
Im Falle der an meiner Mutter zwischen dem 6.11. und 22.11.2012 in der Neurochirurgie Frankfurt verübten Kopfoperationen wird die Absurdität der operativen, medizinischen Eingriffslogik insbesondere daran deutlich, dass der Bruch der an der Schädelbasis liegenden Arteria basalis diagnostiziert worden war, der operative Eingriff aber „von Oben“ durch die Schädeldecken-Oberseite geführt wurde, so dass, um mit den kameragelenkten Operationsbestecken an die Bruchstelle der Ader zu gelangen, zuerst das Durchbohren und dann das Aufsägen der Schädeldecke praktiziert wurde, um anschliessend 2 Kanäle für die Arbeitswerkzeuge des Chirurgen durch das gesamte Gehirn meiner Mutter zu bohren, unter dem Vorwand, versuchen zu wollen, den Bruch der Arterienwand an der Schädelbasis mittels einer Netzeinlage zu verschliessen, um so die Blutung zu stoppen. Selbst wenn diese Arterienreparatur erfolgreich gewesen wäre, so wäre aber doch mittels der Operationstechnik das Gehirn meiner Mutter bereits irreversibel zerstört gewesen. Die Diagnose und die Behandlung dienten also nur als Vorwand, um die diagnostizierte Symptomatik „Blut im Kopf“ durch den operativen Eingriff überhaupt erst zu erzeugen, indem man bei einer der Kopf-Operationen ein Blutgefäss im Schädel meiner Mutter absichtlich anstach und so Blut in den Schädelinnenraum fliessen liess.
Auf die Existenz dieser Technologie und auf die Möglichkeit, Patientenkörper auch nach Auschaltung des Gehirnes trotzdem monatelang intensivmedizinisch „am Leben“ halten zu können, war ich schon im Biologiestudium 1982-1990 im Fach Ethik hingewiesen worden. Neben ethischen Aspekten wurde dabei insbesondere kritisiert, dass diese Technik von bestimmten Krankenhäusern dazu verwendet wird, Einnahmen für intensivmedizinische Behandlungen über längere Zeiträume von den Krankenkassen zu erwirtschaften, obwohl die künstlich komatisierten Patienten wegen der vorherigen, operativen Ausschaltung ihrer Gehirne überhaupt nicht wieder genesen können. Desweiteren wurde als ethisches Problem definiert, der Justiz würden so medizinische Theaterspielräume eröffnet, innerhalb derer trotz des verfassungsrechtlichen Verbotes der Todesstrafe und der Hinrichtungen in Neurochirurgien unbemerkt Exekutionen beispielsweise von Schwerstkriminellen, Kindsmördern, Vergewaltigern, Ehebrechern und Kriegsverbrechern möglich wären, die zuerst per MRT komatisiert und anschliessend totoperiert werden könnten, ohne dass dies auffallen würde und ohne dass dafür jemand zur Verantwortung gezogen werden könne. Herrn Lechner als Forensik-Dozent und Jurist musste diese Technik ebenso bekannt gewesen sein. Eine Umleitung meiner psychosomatisch erkrankten Mutter aus der Neurologie Weilmünster in die Neurochirurgie Frankfurt-Niederrad in ihrer damals bestehenden, individuellen Gefährdungslage war somit faktisch eine Exekutionsentscheidung. Die Entscheidung, meine Mutter ohne Kenntnis ihrer Gesundheitssituation gewaltsam aus meiner Obhut zu Hause zu entfernen und mich zu hindern, sie zu ihrer Aufnahme im Krankenhaus zu begleiten, wohl wissend, dass zwischen dem VITOS Behandlungsapparat in Weilmünster und der Neurochirurgie Frankfurt enge personelle Verbindungen bestehen, war ebenso eine Entscheidung, die das Leben meiner Mutter zumindestens aufs Spiel setzte, nachdem zuvor mit meiner Tante Gertrud Zanger am 11.2.-22.2.2005 ähnlich vorgegangen worden war.
In Frankfurt stand am 6.11.2012 auch am dortigen Amtsgericht mit der Amtsrichterin Bidinger bereits eine Justizmitarbeiterin bereit, die problemlos den jüngeren Sohn von Rosemarie Zanger zu deren Patientenbetreuer kürte, obwohl dieser im Todesursachen-Ermittlungs-Verfahren Gertrud Zanger 2005 als Beteiligter an einer Patientinnentötung angezeigt war. Von Amtsrichter Löw hätte im vorliegenden Verfahren wegen übler Nachrede also zuerst geklärt werden müssen, ob mein Schuldvorwurf der organisierten Tötung meiner Mutter alleine Herrn Lechner oder aber den Justizapparat als Ganzes betrifft und wer dann anstatt Herrn Lechner für die Koordination des unglaublichen Gesamt-Vorganges verantwortlich gewesen wäre.
Dass im November 2012 eine Hospitalisiserung meiner Mutter „auf Termin“ stattgefunden hat, ergibt sich aus Datumsparallelen zu früheren Todesfällen mit ihr in familiärer Beziehung stehenden Personen. Insbesondere fällt auf, dass meine Mutter Datums-exakt am 10. Jahrestages des Todes meines Vaters im Kreiskrankenhaus Weilburg (15. November 2002) in der Neurochirurgie Frankfurt Niederrad eine Kopfoperation erhielt, bei welcher ihr Gehirn so zerstört wurde, dass bis zum 13.11.2012 ihr noch mögliche Lebensreaktionen ausgeschaltet wurden.
Rosemarie Zanger war am 13.11.2012 noch in der Lage, trotz ihres „künstlichen Koma-Zustandes“ Lebenszeichen zu geben, indem sie beispielsweise regelmässig ihr linkes Bein hob und reagierte auf Ansprache und Berührung auch durch Öffen ihrer Augenlider und Gesichtsgestik. Diese Fähigkeit, noch bewusste und kontrollierte Lebenssignale zu geben, wurde offensichtlich nach meinem Besuch am 13.11.2012 operativ exekutiert.
Ich erhebe in diesem Zusammenhang den Vorwurf gegen die Neurochirurgie Frankfurt, Rosemarie Zanger im Zeitraum 6.11.-13.11.2012 durch medizinische Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen an den Rande des Todes gefoltert zu haben und beziehe mich dabei unter anderem auf die überdosierte Verabreichung Nierenfunktions-hemmender Medikamente, die Infiltration von 2 überdimensionierten Beatmungsschläuchen in ihre Kehle, die Implantation von blutgefärbten Drainageschläuchen in die Kopfhaut, das Einträufeln die Bindehaut schwarz verfärbender Substanz in ihre Augen, die Blond-Einfärbung ihrer Stirn-Haare im Stile einer „Trump-Locke“, sowie die Erzeugung einer unsachgemäss angelegten Operationsnarbe an ihrer Schläfe, die eher einer notbehandelten Schnittverletzung glich, da das Kopfhaar um die Narbe herum nicht wegrasiert worden war.
Weitere Datums-Parallelen zur an Rosemarie Zanger praktizierten, ärztlichen Todbehandlung beziehen sich auf die ungeklärten Todesfälle ihres Grossvaters Carl Wilhelm Weil am 9.11.1926 und ihrer Tante Hedwig Weil am 22.11.1933. Die Datumsparallelen 9.11. - 15.11. - 22.11. welche exakt die operative Exekution meiner Mutter in der Neurochirurgie Frankfurt einrahmen, sind ein eindeutiges Indiz dafür, dass die Hospitalisierung meiner Mutter im November 2012 von einer Person gelenkt wurde, die exakte Kenntnis über ihre familiäre Vorgeschichte hatte und die bestrebt war, sie in Fortschreibung dieser Vorgeschichte ebenso „auf Termin“ zu exekutieren, wie die meisten ihrer Verwandten auch. Eine solche Person mit historischem Überblick über die Historie der Familie meiner Mutter muss Mitglied des regionalen Hauses von Nassau sein und genealogische Studien dergestalt betreiben, dass sie daran arbeitet, den reinen Stammbaum der Nassauer Herrschaft durch das systematische Herausschneiden von illegitimen, unehelichen Seitenästen neu zu schnitzen. Einen solchen illegitimen Seitenast der Nassauer Herrschaft bildet die Familie meiner Mutter. Systematische genealogische Studien mit Bezug zu Grundbesitz im ehemaligen Herzogtum bedürfen des Zuganges zu Gerichtsakten und Grundbüchern, welcher insbesondere Amtsrichtern und wenigen Mitarbeitern der Polizei offen steht. Im Verfahren wegen übler Nachrede wäre es Aufgabe des Amtsrichters Löw gewesen, nachzuweisen, dass nicht Herr Wolfgang Lechner sondern ein anderer Mitarbeiter des Amtsgerichtes mit der genealogischen Aufarbeitung meiner Familiengeschichte befasst ist, nach familiär-historischen Symboldaten zum Beispiel Gerichtstermine und Fristen auswählt und festlegt, zum Beispiel jeweils am 11. oder 22. eines Monates, oder sogar Zeiträume des Versterbens in ärztlicher Behandlung in den Zeitrahmen 9.-11.-22. einpasst.
Letztendlich ist auch schon die Beschreibung meiner Person im Urteilstext von Herrn Amtsrichter Löw mangelhaft. So betreibe ich an meinem Wohnsitz nicht „parallel mehrere Institute“ sondern führt mein 1993 als Landschaftplanungsbüro PLAN GbR Neubecker-Zanger Frankfurt/Dreieich gegründetes Büro eines selbständigen Diplom Biologen seit meiner Niederlassung nach Rückübersiedlung aus Bogotá / Kolumbien in Weilmünster im Juni 2002 den Namen CID Forschung und ist auch so im Handelsregister Limburg eingetragen. Seit November 2012 firmiert mein Büro neu unter dem neuen Namen CID Institut. Mein Büro ist eine Einzelfirma mit naturwissenschaftlicher Aufgabenstellung und verfolgt einen interdisziplinären Ansatz, der neben botanisch-zoologischen Studienthemen auch Pflanzenanbau, Geologie, Mineralogie, Landeskunde, Regional- und Migrationsgeschichte, Luftbildinterpretation, Fotografie und künstlerische Objektgestaltung, Naturheilkunde, Mediendesign und Publizistik im Internet umfasst.
Auch meine Darlegung meiner Einkommenssituation hat Amtsrichter Löw offensichtlich falsch verstanden und geschlussfolgert, dass mir monatlich 260 Euro zur Verfügung stehen würden, von denen er eine Strafzahlung in Höhe von 900 Euro hätte abkerben können. Tatsächlich steht mir aus meiner beruflichen Tätigkeit aber überhaupt kein Einkommen zur Verfügung.
Meine Ausgaben für Wohnung im Jahr 2021 belaufen sich auf 3614 €, was einer Monatsmiete von 301 € entspricht, wobei ich allerdings auf Grund mangelnden Einkommens auf den Betrieb einer Zentraheizung verzichten muss, da mir noch das Geld für den Einkauf von Heizöl in Höhe von ca. 4000 € fehlt. Das heisst ich bewohne im Winter ein insgesamt unbeheiztes Wohnhaus mit Notbeheizung, was latente Gebäudeschäden zur Folge hat und zusätzlichen permanenten Renovierungsbedarf erzeugt.
Meine Ausgaben für einen fachfremden, parallelen Minijob belaufen sich auf 2272 € inclusive Mobilkommunikationsinfrastruktur, Arbeitskleidung, ÖPNV, Fahrradkosten und Lebenshaltung am Arbeitsort (doppelte Haushaltsführung). Weitere 216 € sind Privatausgaben in Form von Geschenken an Personen, die mir am Arbeitsort kostenlosen Übernachtungs- und Kochplatz zur Verfügung stellen.
Meine Büro-Ausgaben für Telekommunikation, Gerichtskorrespondenz, Bankgebühren, Beiträge und Büromaterial zu Hause liegen bei 850 €.
Meine Ausgaben für Lebensmittel, Haushaltswaren und Gesunderhaltung liegen bei 2096 €, was einem monatlichen Ausgabenbetrag für lebenswichtige Waren, auf die ich nicht verzichten kann, in Höhe von 174 € entspricht.
Meinen Jahres-Gesamtausgaben in Höhe von 9048 € stehen in 2021 Einnahmen in Höhe von 9155 € gegenüber. Somit standen mir in 2021 nach meiner Unternehmensbilanz 107 € „freies Gehalt aus Geschäftseinnahmen“ für 12 Monate zu Verfügung, wobei ich von meiner Frau und meiner Tochter erhaltene Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke auch als Geschäftseinnahmen bilanziert habe. Sollte Herr Amtsrichter Löw diese Quellen zum Auffüllen der Justizkasse anzapfen wollen ?
Dabei ist meine gegenwärtige, marginale wirtschaftliche Situation als selbständiger Naturwissenschaftler, Unternehmer und Leiter einer Einzelfirma nicht Konsequenz inkompetenter Unternehmensfühung sondern einzig und alleine Folge der unsachgemässen und inkompetenten Eingriffe des Amtsgerichtes Weilburg und insbesondere der Amtsrichter Burk und Lechner in meinen Unternehmensaufbau seit 2002. Diese Eingriffe manifestieren sich erstens in der Verweigerung der Inanspruchnahme eines Eigentumsanteiles an einem Fabrikgebäude im Wert von 250.000 €, der zum sinnvollen Unternehmensaufbau dringend benötigt worden wäre, zweitens in der Verweigerung mir zustehender Schadensersatzleistungen aus Zerstörungen meiner Güter (Schadensersatzklagen PKW 2003 und Mosaikgarten 2010) in Höhe von rund 20.000 € und aus der Verweigerung mir zustehender Mietzahlungen für meinen Fabrikgebäudeanteil für bisher 234 Monate in Höhe von insgesamt 117.000 €.
Drittens manifestieren sich die meinen Unternehmensaufbau benachteiligenden Eingriffe der Justizbehörden Limburg-Weilburg insbesondere dadurch, dass Antagonisten und Kontrahenten, die teilweise gewaltsam den Aufbau von CID Institut attackierten, durch die Justiz keine klaren Grenzen gesetzt wurden und deren Treiben jeweils in Situationen, in denen ich unternehmerische Fortschritte erarbeitet hatte, toleriert beziehungsweise nicht sanktioniert wurde. So wurde ich in entscheidenden Moemnten des familiären Unternehmensaufbaus jeweils gezwungen, mich wochenlang auf Gerichtsverfahren und Korrespondenz zu konzentrieren und meine eigentliche berufliche Tätigkeit zu vernachlässigen.
Viertens haben das unsachgemässe Verhalten des Amtsgerichtes Weilburg sowie die von dessen ehemaligem Amtsgerichtsdirektor in regionalen Köpgfen erzeugten Zerrbilder meiner Person auch heute noch die Konsequenz, dass Personengruppen glauben, sie könnten unterschwellige Terroraktionen gegen mich, meinen Wohnsitz und mein Unternehmen verüben. Dies zuletzt am 17.8.2020 im Rahmen des Vorgehens der Kreisverwaltung Limburg, die bei mir sinnlos einen Sachschaden von 700 Euro erzeugt und durch sinnlose Eingriffe der Finanzabteilung monatelang mein Bankkonto für den Zahlungsverkehr blockiert hat, was Rufschäden für mein Institut erzeugte, zur Sperre meiner Konten bei Paypal und Amazon führte und mich beruflich mit Abwehrschreiberei wochenlang lähmte. Der Vorgang des zweiten Haustüraufbruches nach dem 5./6.11.2012 durch „Amtspersonen“ zeigt nur, das die faschistoide SA-Kristallnacht-Mentalität bei leider zu vielen Mitarbeitern des regionalen Verwaltungs- und Amts-Apparates immer noch nicht erloschen ist. So ist mein Bilanzgewinn in 2021 auch deswegen so niedrig, weil ich von meinem marginalen Einkommen Zahlungen in Höhe von insgesamt 700 € für die Reparatur der vom Landrat zerstörten Haustüre leiste.
Bevor also Amtsrichter Löw künstlich neue Zahlungsforderungen des Amts-Apparates konstruiert, hätte er dafür Sorge zu tragen, dass das Amtsgericht Weilburg für die mir vom Amtsgericht erzeugten materiellen Schäden aufkommt.
Letzendlich ist also nun der Verfahrens-Vorwurf der Beleidigung, Verleumdung oder üblen Nachrede absurd, erstens weil ich ausreichend dargelegt habe, dass Wolfgang Lechner als Amtsrichter tatsächlich über 10 Jahre hinweg privat motivierte, unlautere und böswillige manipulatorische Eingriffe in meine Leben vorgenommen hatte und dabei rechtswidrig die Bürostruktur, Amtssiegel und das Briefpapier des Amtsgerichtes Weilbug wiederholt missbraucht hat. Desweiteren habe ich argumentativ Indizien vorgelegt, die nachweisen, dass diese amtstechnischen Vorarbeiten des Wolfgang Lechner ursächlich für die Ereignisse ab dem 5./6.11.2012 waren und er somit eine Mitverantwortung am Tod meiner Mutter hat. Mein Verfahrensvorwurf, er habe aus seiner Amtsposition heraus die Exekution meiner Mutter absichtlich vorbereitet wäre vom Amtsgericht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens genauso zu widerlegen gewesen, wie auch ich Verleumdungen, die Herr Amtsrichter Lecher in seinen Klageschriften zwischen 2023 und 2012 gegen mich zu Papier brachte, ebenso zu widerlegen hatte. Das hat Amtsrichter Löw am 12.1.2022 aber vermieden, ebenso wie die Anhörung des „Verleumdeten“, dessen Verteidigungsargumentation vom Amtsrichter nicht vorgetragen worden war.
Auch ist eine provokante Anklage in einem Gerichtsschreiben keine Verleumdung oder Beleidigung und auch keine üble Nachrede. Auch das Amtsgericht hat seit 2002 bis zum Verfahren Ilona Kanzler im Jahre 2014 jede von Anderen gegen mich konstruierte Dreckschmiererei bereitwillig aufgenommen und in Verfahrensform auf Amtspapier gebracht, selbst wenn die Vorwürfe noch so absurd waren und hat sich so selbst zur medialen Hilfsstruktur von Henkern, Rufmördern und Denunzianten gemacht.
Ich verlange daher vom Amtsgericht Weilburg die Rücknahme bzw. Aufhebung der Verurteilung vom 12.1.2022, die unter Anderem auch keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt, wegen mehrerer Verfahrensfehler, die Aufhebung der verhängten, unangemessen hohen Geldstrafe, die bei meinen wirtschaftlichen Verhältnissen existenzzerstörend wirken würde, die Übernahme der Verfahrenskosten durch das Land Hessen, sowie eine formelle Entschuldigung des Amtsgerichtes wegen des, den Tod meiner Mutter bewirkenden, Verhaltens seines ehemaligen Direktors.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
Mit freundlichen Grüssen
Dipl. Biol. Peter Zanger
Weilmünster, 8. Februar 2022
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