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Antwort an die Staatsanwaltschaft Limburg im Berufungsverfahren

  Staatsanwaltschaft Limburg a.d. Lahn Walderdorffstrasse 14 65549 Limburg Aktenzeichen : 6 Js 13123 / 18 NS V Hier : Ihr Schreiben Klan / Heun vom 18.8.2022 Sehr geehrte Damen und Herren Ihr Schreiben vom 18.8.2022 mit den Anlagen Urteil des Amtsgerichtes Weilburg vom 1.2.2022, Urteil des Landgerichtes Limburg vom 20.7.2022 und Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 19. Juli 2022 habe ich erhalten. Mit Schreiben vom 5.8.2022 habe ich fristgerecht beim Oberlandesgericht Frankfurt Widerspruch beziehungsweise Beschwerde gegen den Beschluss vom 19.7.2022 zur Zurückweisung meines Antrages auf Widereinsetzung der Berufung eingelegt. Mein Schreiben an das OLG füge ich in Kopie diesem Schreiben an. Hiermit lege ich bei Ihnen erneut Beschwerde gegen den Verfahrensablauf ein und beziehe mich dabei insbesondere auf einen Verfahrensfehler des Landgerichtes Limburg im Zusammenhang mit der Ladung zu dem Berufungstermin am Landgericht am 7. Ap...

2 Antwort an das Amtsgericht

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  Amtsgericht Weilburg -Strafgericht- Mauerstrasse 25 35781 Weilburg 40 Ds - 6 Js 13123/18 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen ihr am 2. Februar 2022 zugestelltes Urteil wegen Verleumdung vom 12. Januar 2022 zum Aktenzeichen 40 Ds – 6 Js 13123/18 im Verfahren wegen Beleidigung lege ich hiermit Widerspruch ein und erhebe Verfahrensbeschwerde, mit folgender Begründung : Der Vorwurf, ich hätte im Text eines an das Amtsgericht Weilburg in Verfahrensangelegenheiten „ Herbeiführung des Todes meiner Mutter Rosemarie Zanger am 5./6.11.2012 “ gerichteten Schreibens den ehemaligen Direktor des Amtsgerichtes Weilburg, Herrn Wolfgang Lechner, „beleidigt“ bzw. „verleumdet“, beruht auf einer absichtlichen Verdrehung der Gesamtsituation sowie auf einer absichtlichen Falschinterpretation der von mir schriftlich dem Amtsgericht Weilburg vorgetragenen Beschwerden. Im Falle einer tatsächlich öffentlich zum Ausdruck gebrachten Beleidigung oder Ve...

1 Urteilstext

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